Warum Indien sich zum Handeln entschloss
Indiens Finanzmarkt ist gewaltig. Jeden Tag bewegen sich hunderte Millionen von Transaktionen zwischen Banken, Unternehmen und Finanzinstituten. Jahrelang hielt sich jedoch ein bekanntes Problem: Wer steht eigentlich hinter einer Transaktion? Die Finanzkrise von 2008 machte es unmöglich, diese Frage zu ignorieren. Die Aufsichtsbehörden stellten fest, dass sie nicht schnell identifizieren konnten, welche Marktteilnehmer gegenüber ausfallenden Gegenparteien exponiert waren. Die Daten waren fragmentiert, die Kennungen inkonsistent und die grenzüberschreitende Transparenz nahezu nicht vorhanden. Infolgedessen riefen die G20 das LEI-System (Legal Entity Identifier, eine globale Kennung für Rechtsträger bei Finanztransaktionen) ins Leben, das von der GLEIF (Global Legal Entity Identifier Foundation, dem Gremium zur Verwaltung des globalen LEI-Systems) überwacht wird. Die GLEIF verfolgt die Einführung des LEI in Regulierungen weltweit, und Indien sticht als eines der gründlichsten Beispiele dafür hervor, wie ein Land den LEI flächendeckend einführen kann.Eine schrittweise Einführung: 2017 bis 2025
Die Reserve Bank of India (RBI, Indiens Zentralbank) begann 2017 mit den größten Kreditnehmern und weitete die Anforderung stufenweise aus. Jede Phase war mit einer festen Frist und einem klaren Schwellenwert verbunden, sodass Unternehmen Zeit hatten, sich ohne unbestimmte Verzögerungen vorzubereiten. Der Zeitplan für Kreditnehmer gestaltete sich wie folgt: Kreditnehmer mit einem Gesamtkreditvolumen von über 25 Crore ₹ (ca. 2,7 Mio. €) mussten bis zum 30. April 2023 einen LEI beantragen. Diejenigen mit einem Volumen von über 10 Crore ₹ (ca. 1,1 Mio. €) hatten Zeit bis zum 30. April 2024. Schließlich endete die letzte Phase am 30. April 2025, als die Anforderung auf alle Kreditnehmer mit einem Gesamtkreditvolumen von 5 Crore ₹ (ca. 550.000 €) oder mehr ausgeweitet wurde. Alle drei Phasen sind nun abgeschlossen. Mit anderen Worten: Die LEI-Anforderung für Kreditnehmer in Indien ist vollumfänglich in Kraft.Wer einen LEI benötigt und wofür
Die RBI hat LEI-Anforderungen in drei Bereichen festgelegt. Kreditnehmer. Alle nicht-natürlichen Kreditnehmer mit einem Gesamtkreditvolumen von 5 Crore ₹ oder mehr bei Banken und Finanzinstituten müssen über einen gültigen LEI verfügen. Die RBI berechnet das Volumen über alle Kreditgeber hinweg, wobei sowohl Darlehen als auch andere Kreditfazilitäten berücksichtigt werden. Zudem kann ein Kreditnehmer ohne gültigen LEI gemäß dem offiziellen Rundschreiben der RBI keinen neuen Kredit erhalten, und Banken dürfen bestehende Fazilitäten weder erneuern noch verlängern. Großzahlungen. Seit dem 1. Oktober 2022 müssen alle Einzelzahlungstransaktionen von 50 Crore ₹ (ca. 5,5 Mio. €) oder mehr über NEFT (National Electronic Funds Transfer) oder RTGS (Real-Time Gross Settlement) den LEI sowohl des Absenders als auch des Begünstigten enthalten. Dies gilt für alle nicht-natürlichen Einheiten, ohne Ausnahmen für die Art der Transaktion. Grenzüberschreitende Transaktionen. Ab demselben Datum müssen autorisierte Banken LEI-Details für alle grenzüberschreitenden Transaktionen ab 50 Crore ₹ gemäß FEMA (Foreign Exchange Management Act, Indiens Gesetz für Devisentransaktionen) erfassen und melden.SEBI-Anforderungen für Wertpapiermärkte
Die Reserve Bank of India ist nicht die einzige Aufsichtsbehörde, die einen LEI verlangt. Das Securities and Exchange Board of India (SEBI, Indiens Kapitalmarktregulierungsbehörde) hat den LEI separat für nicht-natürliche Einheiten vorgeschrieben, die an den Wertpapiermärkten teilnehmen. Dies umfasst den Aktienhandel, den Derivatehandel und andere regulierte Aktivitäten am Wertpapiermarkt. Darüber hinaus verlangt die SEBI von ausländischen Portfolioinvestoren die Angabe von LEI-Details bei der Registrierung, bei der Verlängerung sowie im Rahmen laufender Know-Your-Customer-Prüfungen. Infolgedessen benötigen Unternehmen, die sowohl im Banken- als auch im Kapitalmarkt tätig sind, einen einzigen LEI, der beide Regulierungsbehörden gleichzeitig zufriedenstellt.
